1556 Mai 27
... in unserm schloß Newenhoff Mitwochens nach dem heyligenn Pfingstage im funff zehenhundert sechs unnd funffzigstenn iahre
Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er auf Bitten seines Untertans Konrad (Cort) Schon aus Haselstein diesen, dessen Ehefrau Margarete und ihre Erben mit einem Gut mit Zubehör in Haselstein dauerhaft belehnt hat. Dieses Gut besteht aus einer Wiese im Buchholz, die an allen Seiten an den Wald des Abtes angrenzt, einem Acker in der Aue, der oben an den Weg, unten an die Wiesen des Abtes angrenzt und einem Acker mit einem Grasstück (rasfleckenn) hinter dem Abhang (leyte) hinter Althausen. Die Belehnung erfolgt nach fuldischem Lehnsrecht und erstreckt sich auf den Teil, den Konrad Schon geerbt und dafür seine Geschwister entsprechend abgefunden (abgelegt) hat. Konrad Schon ist für die Instandhaltung des Guts verantwortlich und darf es nicht aufteilen. Der jährliche Zins ist an Michaelis [September 29] zu entrichten und beträgt 28 Böhmische [Groschen] und zwei Sommerhähne. Konrad Schon und seine Ehefrau haben Folge, Steuer und Dienst zu leisten, so oft es erforderlich ist, sowie Lehnrecht und Handlohn bei Heimfall des Lehens zu entrichten. Alle anderen Rechte von Abt, Kloster und anderen bleiben von diesem Rechtsgeschäft unberührt. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Ausstellungsort: Neuhof. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Abt Wolfgang
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Böhmische Groschen sind auch als Prager Groschen bekannt.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5522152