Testamentarische Übereignung des Gesamtbesitzes von Albert Lomann an Kloster Ahnaberg
1348 September 23
Anno 1348, feria tercia proxima post diem b. Mathei ap. et ew.
Heinrich, Landgraf des Hessenlandes, bekundet, daß Albert Loman, Kellermeister (cellerarius) in Ahnaberg (Anenberge), von Todes wegen mit seiner Zustimmung der Priorin und dem Nonnenkonvente in Ahnaberg testamentarisch seinen gesamten Besitz vermacht hat, damit sein Gedächtnis daselbst gefeiert werde. Diese Schenkung betrifft folgende Güter: Seine Güter in Niedervellmar (Inferiori Vilmar), die einst Wernher von Melsungen (Milsungen) gehörten, einen Hof im Dorfe Kirchditmold (Kirchdithmele), einst der Geludis Orthrun gehörig, 12. Äcker an einem Orte gen. 'ort-bache' und 'in dem sloffe', 9 Äcker in Rymedehusen, 10 Äcker 'an dem ostirberge', 12 Äcker vor dem Felde gen. 'daz hohefelt'; von jedem dieser letzten 12 Acker fällt an den Propst in Ahnaberg ein Limeß (limetum) von allen darauf wachsenden Früchten, und alles Übrige an die Nonnen. Ferner erhält Kuenna Lomans 3 Äcker an dem Wege nach Obervellmar (Superior Vilmar) und einen Zins von 6 Schillingen auf Lebenszeit, nach ihrem Tode fällt alles an die Nonnen; von den Gütern in Hertingshausen (Hertingeshusen), die von dem Priester Bertold Valsch und Hermann 'bi dem Borne' gekauft sind, fallen 3 Viertel Roggen und 4 Viertel Hafer an den Propst, und, was darüber ist, an die Nonnen. Ferner hat Albert bestimmt, daß von den Gütern in Niedervellmar (Nydern Vilmar) am Freitage vor dem Sonntage Invocavit alljährl. den Nonnen in Ahnaberg 1 Tonne Heringe (thunna allecium) und an der Vigilie vor Palmarum ein halbes Fuder (carrata) Bier (cervisie) gereicht werden soll; von den Gütern in Kirchditmold erhalten die Nonnen 11 Schillinge Pfennige, und die Nonnen, welche deren Verteilung und das große Gebet zum Heile seiner Seele besorgt haben, erhalten 2 noch übrige Schillinge am Tage der Maria Magdalena. Nach seinem Tode soll sein ganzer Nachlaß, Mobilien und Immobilien, an die Nonnen fallen, und zwar sind die Mobilien dann zu verkaufen und für die Nonnen in Immobilien anzulegen (in bona immobilia reponenda); alle diese Güter dürfen weder verpfändet noch verkauft werden, und der Propst in Ahnaberg hat kein Verfügungsrecht über sie, sondern ihre Verwaltung ist allein Sache der Nonnen, insbesondere der dazu beauftragten; und die Jahrfeier des Testators soll alljährlich an seinem Todestage mit Messen, Vigilien und anderen guten Werken begangen werden.
Rückw. Rubrum: Item Loman. - Signatur: 98.
der Aussteller.
Ausfert. Pergt., das Siegel (Reitersiegel mit Gegensiegel) hängt an Pergamentstreifen an.
Regest Schultze Nr. 183
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5516499