Lehen des Heinrich Teichgräber
1508 April 10
Datum a. d. 1508, 2. feria post Judica.
Heinrich Teichgräber (Dichgreber), Wirt zu Wiesenfeld (Wesintfelt), und seine Ehefrau Else burkunden, daß sie ihr Haus, ihren Hof, ihre Schankstätte, ihren Garten, alle ihre Äcker und Wiesen, den obersten Teich und alle ihre Gerechtigkeit in Holz und Feld vom Komtur und von dem Haus Wiesenfeld auf ihrer beider Lebenszeit zu Lehen tragen, so daß ihre Nachkommen nach ihrem Tod keine Ansprüche darauf erheben können.
Dietrich Huhn von Ellershausen.
(A) Ausf. Perg. stark besch. S. anh. Beschr. s. Nr. 1191.
Regest Schunder Nr. 1190
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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