Belehnung des Knappe Heinrich von Erminghausen durch Abt Hermann von Corvey
1499 November 18
A. d. 1499, mandagen na Martini episcopi.
Der Knappe Heinrich von Erminghausen (Ermynghusen), bekundet, daß Hermann, Abt des freien Stifts Corvey, ihn mit den folgenden Gütern belehnt hat: mit den Gütern der Wedereve (Weddereven) zu Meineringhausen (Meynrighusen), insbesondere dem Kirchlehen ebd., ausgenommen einen Hof, mit dem der Abt nach Auflassung durch ihn Johann von Wolmeringhausen belehnt hat; mit der Lindenhufe zu Twiste, 7 Hufen Land vor Korbach (Corbecke) mit ungefähr 6 oder 7 Häusern, von denen 1 frei sein soll, dem Drittel des Zehnten zu Sachsenberg (Sassenberge), dem Drittel des Zehnten zu Fürstenberg (Fforstenberge), 4 Hufen Land zu Bochmar (Bochmer) , den halben Zehnten zu Orke (Orchen) und Treisbach (Treyspach) und allen sonstigen Gütern, die seine Voreltern von Corvey zu Lehen getragen haben.
„Ist denen von Butlar und Boyneborg von unß verkaufft“ (Ende 16. oder 17. Jh.)
der Aussteller
Ausf., Perg., niederdeutsch. – Anh. Rundsiegel des Ausstellers.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
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