Schiedsspruch bezüglich der Streitigkeiten zwischen dem Franziskanerkloster in Hersfeld und Magister Reinhold, Pleban von Hersfeld
1342 November 9
Actum et datum anno domini millesimo CCC° XLII° sabbato proximo ante festum beati Martini, quod fuit IX. die mensis Novembris
Dekan Hermann, Scholaster Heinrich und Kantor Hermann [des Kollegiatsstifts St. Peter] in Fritzlar und Werner, Offizial der Propstei Fritzlar, urteilen als erwählte Schiedsrichter in den Streitigkeiten zwischen Johann [von Paderborn], Kustos des Franziskanerordens für Hessen, und dem Guardian des Franziskanerklosters in Hersfeld einerseits und Magister Reinhold (Reynoldus), Pleban von Hersfeld, andererseits. Die Schiedsrichter untersagen Bestattungen beim Franziskankloster. Bereits bei dem Kloster bestattete Personen sind auf den Friedhof der Pfarrkirche in Hersfeld zu überführen und dort beizusetzen. Es folgen weitere Regelungen zu Bestattungen sowie Regelungen zur Erteilung der Sakramente, zu Predigten, zu Prozessionen und den diesbezüglichen Rechten des Plebans und des Franziskanerklosters. Der vom Propst von (Merica) und vom Priester Johann genannt Papst (Babist) erteilte Schiedsspruch wird mit dem Zusatz bestätigt, dass in den Fällen, in denen die ausdrückliche Zustimmung des Plebans einzuholen ist, dies sofort geschehen muss. Streitigkeiten über die Auslegung des Schiedsspruchs werden durch die genannten Schiedsrichter beigelegt. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, 4 an Pergamentstreifen anhängende Siegel (Siegel Nr. 2, 3 und 4 restauriert)
Siehe hierzu auch Nr. 290, 304, 365 und 371.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5446129