Güterübertragung an das Kloster Helmarshausen.
1290 September 5
Actum et datum nonis Septembris anno domini M°CC° nonogesimo
A II, Kloster Helmarshausen
Der Edelherr Konrad von Schöneberg bezeugt, dass Johannes, Sohn des Otchers (?), ein Gut, das er Abt und Konvent des Klosters Helmarshausen zehn Jahre gepachtet hatte, weiterhin seinen Hof zu Calden und ein halbes Gut ebendort dem genannten Abt und Kloster gegen eine angemessene Entschädigung übergeben hat, wofür er auch die Zustimmung seiner Gattin hatte.
Aussteller
Ausf. Perg., beschädigt, das abhängende Siegel ab
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5401809