Dekan und Kapitel des Liebfrauenstifts zu Diez verleihen Henne Rutynck zu Aull ('Auwell'), dessen Sohn Hentze und deren Erben ihren Weingarten bei Staffel, genannt der 'Hofftershem', mit allem Zubehör zu Erbrecht gegen 16 Tournosen ewiger Gülte, die diese jährlich der Präsenz am 17. März ('uff sant Gertrudt dagh') von einem Vormund ('mompar') und aus einer Hand liefern sollen. Diese setzen dafür zu Unterpfand eine Wiese zu Noppenborn, die den Siechjungfrauen zu Dirstein jährlich 4 Engl. zinst, von denen Hentze Rutynck, Bruder des vorgenannten Henne, die Hälfte gibt. Bei Leistungsversäumnis kann das Stift oder der Präsenzmeister den Weingarten und das Unterpfand mit 1 Schilling vor dem Schultheißen zu Diez einziehen ('inholen') und gebrauchen, bis dem Stift Genüge geschieht. - Weinkaufsleute und Mäkler ('mecheler'): Dielchen von Wiesenfeld ('Wiisentfelt'). Schultheiß zu Diez, Henne Meckel, der junge 'Clais' Molner und Henne Riffenberg, alle wohnhaft zu Aull. - Siegel des Stifts.
1456 Juli 15
1456, ipso die divisionis apostolorum
Ausfertigung, Pergament (verblaßt). Das Siegel nebst Pressel ab. - Kopie, Papier (18. Jh., von Ausfertigung) W 20, Kopiar III
Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 565
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5397216