Revers des Hans von Ebersberg bezüglich der Belehnung mit seinem Anteil in Ebersberg und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda
1451 Juni 06
Datum anno domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo primo am sontage nach Bonifacii
R I b Fulda (Lehenreverse von Ebersberg gen. Weihers)
Hans von Ebersberg (Ebersbergk) bestätigt die Belehnung mit seinem Anteil in Ebersberg [Ortsteil der Gem. Ebersburg, Lkr. Fulda], was er hat im Gericht auf der Hart (uff der Hart) [Lütter, Gem. Eichenzell, Lkr. Fulda], seinen Anteilen in Eichenzell (Eychenczelle) und Gersfeld (Geresfelt) [beide Orte Gem. im Lkr. Fulda] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
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