Revers Friedrichs von Boyneburg bezüglich der Belehnung mit Gütern und der Niedermühle in Waldkappel und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Placidus [von Droste], Abt von Fulda
1689 Januar 27
... der geben ist in unser statt Fuldt donnernstags den 27ten ianuarii im 1689ten iahre
R I b Fulda (Lehenreverse von Boyneburg)
Friedrich von Boyneburg genannt von Hohenstein (Honstein) bestätigt für sich und Walrabe, Hans Heinrich und weitere namentlich genannte Personen, alle von Boyneburg genannt von Hohenstein, die Belehnung mit Gütern und der Niedermühle in Waldkappel (Kappel) [Gem. im Werra-Meißner-Krs.], den Wüstungen Wolfsthal (Wolffthal), Heigenhausen (Heygenhausen) und Niederfriemen (Niederfreyman) [alle Gem. Waldkappel, Werra-Meißner-Krs.], Gütern in Grandenborn (Nieder Cronenberg) [Gem. Ringgau, Werra-Meißner-Krs.] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Placidus [von Droste], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Hermann Philipp Boyneburg genannt von Hohenstein
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
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