Die Brüder Graf Adolf zu Nassau und Graf Johann zu Nassau, Herr zu Merenberg, bekunden ihren Erbvertrag, der bestimmt, daß die Besitzungen, Grafschaft, Herrschaft, Festen, Städte, Leute, Land usw., des einen Teils an den andern fallen sollen, wenn keine männlichen Erben vorhanden sind, abgesehen von bereitschaft und pantschaft; daß etwa vorhandene Töchter mit barem Geld entschädigt werden sollen; daß Veräußerungen nur im Notfall und nach vorheriger gegenseitiger Verständigung vorzunehmen sind.
1355 Dezember 22
1. Erzbischof Gerlach von Mainz, der Bruder der Aussteller, 2. Pfalzgraf Ruprecht der Ältere, ihr Oheim, 3 und 4. die Aussteller.
Ausfertigung, Pergament, Siegel 1. Erzbischof Gerlach wohlerhalten, spitzoval, 2. Reitersiegel des Pfalzgrafen Ruprecht zerbrochen, 3 und 4. erhalten
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Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
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