Revers Wolfs und Berhards von der Tann bezüglich der Belehnung mit einem Sitz in Motzlar und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda
1510 Dezember 19
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R I b Fulda (Lehenreverse von Wildungen)
Wolf und Bernhard von der Tann (Thann) bestätigen als Vormünder Margaretes von Wildungen die Belehnung mit einem Sitz, einem Hof mit Zubehörungen und einer Mühle in Motzlar (Mutzler) [Gem. Schleid, Wartburgkrs.], der Wüstung Langenwinden (Lanngenwynnden) [Flurname, Gem. Hilders, Lkr. Fulda(?)] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, zwei anhängende Siegel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5376586