Revers Emmerich Friedrichs und Johann Wilhelms von und zu Rodenhausen bezüglich der Belehnung mit dem Gericht und dem Dorf Großseelheim und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda
1717 Januar 15
... der geben ist in unser statt Fulda freytags den 15ten ianuarii im tausent siebenhundert und siebenzehenden iahre
R I b Fulda (Lehenreverse von Rodenhausen)
Emmerich Friedrich und Johann Wilhelm von und zu Rodenhausen (Radenhausen, Radenhauszen) bestätigen die Belehnung mit dem Gericht und dem Dorf Großseelheim (Grosenselheim), den Dörfern Kleinseelheim (Kleinselheim) und Schönbach [alle drei Orte Stadtteile der Gem. Kirchhain, Lkr. Marburg-Biedenkopf] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Johann Wilhelm von und zu Rodenhausen (Radenhausen)
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
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