Pfändung wegen eines Zehnten
1280 Oktober 9
Datum a. d. 1280, 7. idus Octobris.
W. Dekan, H[einrich Winden](1), Scholaster, Th., Kantor, und das Kapitel des Stiftes St. Stephan zu Mainz berichten dem Landgrafen von Hessen, der Prior von Hachborn (Habecheburnen) habe sich namens der Nonnen darüber beschwert, daß der Landgraf sie wegen eines Zehnten, den sie nachweislich vom Stephansstift über 60 Jahre ungestört besaßen, habe pfänden lassen. In Kürze wird ihr Kellner Ortho zu Verhandlungen über den Zehnten zu ihm kommen. Sie versichern auf ihr Gewissen, daß jener Zehnte nicht zu den Gütern gehört, die sie dem Landgrafen überlassen haben, und daß seine Mutter, Frau Sophie, ihn nie bessesen habe.
Aussteller
A) Ausf. Perg. S. stark besch. abh. Spitzoval. St. Stephan u. St. Peter nebeneinander. U: unles. (C) Aschr. K 231 fol. 25 und 26.
Regest: Dobenecker, Reg. Thur. Bd. 4 Nr. 1840; Grotefend, Reg. d. Ldgr. Bd. 1 Nr. 232 S. 87 mit weiteren Nachweisen. - Schunder Nr. 806
(1) Gerlich, St. Stephan S. 34.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5317376