Bestätigung eines Vertrags zwischen den Testamentserben des Geheimen Rats v. Münch, besonders des Friedrich Reinhard Rayß, und der Gemeinde Großen-Buseck über den Verkauf des näher umschriebenen Judenfriedhofs im Großen-Busecker Feld, welchen die Judenschaft bisher leihweise inne hatte, für 150 fl. durch die landgräflich-hessische Regierung zu Gießen.
1769
G 26 A Nr. 493/48
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