1933-1934
K 3/33
Mahr, Christian
1911-03-29
Offenbach am Main
evangelisch
Offenbach am Main
Gärtner
vorbestraft
eingeliefert am 6. März 1933, entlassen am 21. Oktober 1934 nach Offenbach am Main
eingeliefert am 14. August 1934, am 02. Mai 1934 Überführung in die Zellenstrafanstalt Butzbach
vorherige Verbüßung in Butzbach, 1931-1932
Zuchthaus: 1 Jahr 7 Monate, 3 Jahre Ehrverlust, sowie dauernde Unfähigkeit als Zeuge oder Sachverständiger vernommen zu werden.
Anstiftung zum versuchten Meineid und schwere Urkundenfälschung
Hessisches Landgericht, Strafkammer I. Darmstadt
1934-05-15
Urteilsformel und Anklageschrift des Urteils vom 4. Februar 1933 durch das Schwurgericht Darmstadt, sowie Urteilsbeschluss vom 14. Oktober 1933 und 20. Februar 1934
Verschubtermine in das Gerichtsgefängnis Offenbach zwecks Gerichtsverhandlungen im Mai, September, November 1933 und Januar 1934
Mitteilung des Hessischen Amtgerichts Offenbach, beinhaltet Vollstreckung einer dreimonatigen Gefängnisstrafe
Beschluss und Gründe des Erbgesundheitsgerichts Offenbach am Main, vom Januar 193?
Aktenvermerk des Kreisgesundheitsamtes Offenbach vom 22. November 1934 wegen Entmannung Mahrs
Die Zuchthausstrafe war von 2. Mai bis 14. August 1934 unterbrochen. In dieser Zeit befand sich Mahr laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt in der Zellenstrafanstalt Butzbach. In den Gesamtbeschluss vom 15. Mai 1934 wurden drei Urteile einbezogen.
Porträt-Foto von Mahr, Christian
Mitangeklagt: Barthelmes, Konrad
Hix, Philipp.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5312334