Beilegung eines Streites zwischen den Kaufleuten und den Wollenwebern zu Hersfeld
1327 März 26
1327 am Dunristage nach Mittelfasten
A V Stadt Hersfeld 1327 März 26a
Der Rat und die Schöffen zu Hersfeld sowie die ernannten Schiedsrichter entscheiden die Irrungen zwischen den Kaufleuten und Wollenwebern (Flemmingen) in Ansehung des Gewandschnitts dahin, dass die Wollenweber an den 4 Kirmestagen zu Pfingsten, Johanni, St. Wiprecht und Lullus jeweils einen Tag schneiden und dafür an die Kaufleute jährlich 3 Pfund Pfennige bezahlen sollen.
Ausfertigung, Pergament, Siegel
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v52630