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HHStAW Bestand 27 Nr. 13

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Die Gemeinde zu Rennerod gründet mit Genehmigung von Propst Dietrich und dem Kapitel des Stifts Gemünden in ihrem Dorf eine Kapelle zu Ehren von St. Maria und Hubertus. Ihr Pfarrer zu Seck soll stets in seinem Hause einen Gesellen halten, der am Dienstag und Samstag in der Kapelle singen soll, wofür sie dem Pfarrer jährlich zu Martini 24 Mött Haber Hachenburger Maß und 2 Mark Limburger Währung entrichten sollen. Auch geben sie ihm ihr Holz, die Twerstrodt, am Renneroder Weg. Stiftungen für die Kapelle sollen halb an den Kirchbau zu Seck und halb an die Kapelle fallen. Sie geloben, diesen Vertrag stets zu halten.

Datierung

1362 Juli 5

Originaldatierung

Gegeben 1362 des allernächsten Dienstags vor St. Kilianstag.

Vermerke (Urkunde)

Siegler

Es siegeln Graf Gerhard von Diez, Junker Johann Herr zu Westerburg

Wolf Buchger von Laurenburg und Godebrecht von Irm traut, beide Ritter, sowie Rorich von Obentraut (Abetraud), Edelknecht.

Formalbeschreibung

Abschr. Pap. 18. Jh.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde