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HStAM Bestand Urk. 16 Nr. 427

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Übergabe eines mancipium der würzburgischen Kirche in Brunslar, und zwar einer Frau mit ihren Kindern und ihrer Habe, durch Graf Otto von Reichenbach an seinen Sohn Heinrich Rufus und Entschädigung der würzburgischen Kirche durch 14 Hörige.

Datierung

1154 April 21

Originaldatierung

Acta sunt hec anno dominice incarnationis millesimo CLIIII, indictione 1, VI. kalendas mai ... Data per manum Heinrici notarii XI. kalendas mai

Alte Archivsignatur

A II, Kloster Breitenau

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Bischof Gebhard von Würzburg bekundet, dass Graf Otto von Reichenbach, sein Verwandter und Vogt der würzburgischen Güter und Kirchen in Hessen, ein mancipium der würzburgischen Kirche in Brunslar, und zwar eine Frau mit ihren Kindern und ihre gesamte bewegliche und unbewegliche Habe, eingetauscht, ihnen das Recht seiner Ministerialen verliehen und sie mit Zustimmung seiner Frau Bertha seinem Sohn Heinrich Rufus übergeben hat. Dafür weist er der würzburgischen Kirche durch einen freien und adligen Mann namens Wolfram 14 namentlich aufgeführte Hörige beiderlei Geschlechts zu. Es folgen detallierte jährliche Zahlungsverpflichtungen der Hörigen.

Zeugen

Propst Herold, Propst Siegfried, Richolf, Sigeloh, Gebhard, Graf und Vogt Berthold, Gebhard von Wildberg, Manegold von Thundorf, Konrad von Tungeda, Ebo und Hartung von Zabelstein und viele andere mehr

Siegler

Aussteller

Formalbeschreibung

Ausf. Perg., Siegel hängt an

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Original