Revers Hartmuts von Trohe bezüglich der Belehnung mit einem Hof in Bingenheim und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [von Merlau], Abt von Fulda
1398 September 28
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R I b Fulda (Lehenreverse von Drahe)
Hartmut von Trohe (Trahe) bestätigt die Belehnung mit einem Hof in Bingenheim (Byngenheym) vor der Burg, zu dem eine Hube Land gehört, sowie einem Viertel der Mühle in Bilgesheim (Belgiszheym) [beide Orte Gem. Echzell, Wetteraukrs.] durch Johann [von Merlau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
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