Genannte Eheleute bekennen, daß sie dem Daniel von Langenau und seiner Frau Lyse 10 Gulden (zu 24 Albus) schuldig geworden sind gegen Lieferung von jährlich einem Malter Hafer nach Langenau; hierfür setzen sie genannte Grundstücke zum Pfand: off dem Löhe zu Hohendaill bei Hübingen und eine Stück in der Hoengassen unden ane myn hern von Arnstein. Es siegelten Schultheiß und Gericht zu ?
1522 (oder 1518)
Original, Pergament, Siegel ab, stark beschädigt und beschnitten, weil als Umschlag zu einem Gerichtskostenregister verwandt, unter der Datierung steht: Johan her zu Helffensteyn her zu Sporckenburg
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Original | Urkunde | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfim (1995) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5206691