Adam vom Stein, Amtmann zu Nassau, beurkundet den Konsens des Abts Adam vom Kloster Arnstein zu der Verheiratung eines ihm und dem Grafen von Nassau gemeinsamen Leibeigenen zu Obernhof mit einer Leibeigenen des Grafen unter der Bedingung, daß dem Kloster seine Anrechte auf den Leibeigenen unverkürzt verbleiben, bis der Graf ihm dafür einen andern Leibeigenen werde übertragen haben.
1505 Juli 22
G. uff s. Marie Magdalenen dagk a. 1505
Original, Papier, aufgedrücktes Siegel ab
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Original | Urkunde | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfim (1995) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5206683