1358 November 28
sente Andreas abint dez heligin aposteln
Ziegenhain
Graf Poppo v. Eberstein und seine Gemahlin Irmgard bekennen, mit ihrem Teil der Grafschaft Wittgenstein nichts ohne Rat, Wissen und Willen ihres Neffen Graf Gottfried v. Ziegenhain und seiner Gemahlin, ihrer Schwester Agnes und ihrer Erben vornehmen zu wollen, insbesondere keinen Amtmann einzusetzen und ihre Schlösser zu öffnen
Siegelankündigung des Ausstellers
Pergament, mit zwei angehängten Siegeln
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | TIF | ||
Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5177524