Zustimmung zu einer ständigen Vikarie
1418 Juni 23
Datum anno 1418, in vigilia St. Johannis bapt.
Katharina, Priorin, und der Konvent des Augustinernonnenklosters in Ahnaberg (Anenberg) in Kassel (Cassel) erteilen ihre Zustimmung zur Dotierung und Gründung einer ständigen Vikarie des St. Katharinenaltars in der Pfarrkirche St. Maria Magdalena in der Neustadt Kassel jenseits der Fulda durch Gotzo Hoppeners und Iludis Calmans, seine Gattin. Das Patronat dieser Vikarie bleibt dem jeweiligen ältesten Erben der Eheleute, Mann oder Frau, für immer vorbehalten, geht aber nach Aussterben ihres Geschlechtes an Propst, Priorin und Konvent über; der Vikar untersteht der Obödienz des Propstes, alle Opfer (oblationes) auf dem Altare fallen an den Propst, auch kann dieser oder der Pleban oder der Vizepleban der gen. Pfarrkirche am St. Katharinentage auf dem Altare das Hochamt halten.
Rückw. Rubrum d. 15. Jahrh. - Vgl. Reg. Nr. 352.
1. die Aussteller mit dem Konventssiegel, 2. Johannes Hoppeners, Vikar der Mainzer Kirche, der Sohn der Stifter.
Ausfert. Pergt., beide Siegel (2. beschädigt) an Pergamentstreifen anhängend.
Regest Schultze Nr. 355
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5162628