Bestätigung der Rechte der Wollenweber zu Hersfeld durch Abt Lodewig zu Hersfeld
1326 November 16
1326 XVI kal. Decembris
A V Stadt Hersfeld 1326 November 16
Abt Lodewig des Stifts zu Hersfeld bestätigt die Rechte, Privilegien und Gewohnheiten seiner Kirche, in ihrer Kraft zugleich auch mit ausdrücklicher Zustimmung seines Konvents, die Wollenweber der Stadt Hersfeld, die Flemminge genannt, in ihren Würden dahin zu erhalten, dass sie auf den vier Jahrmärkten zu Hersfeld, nämlich in der Pfingswoche, zu Johanni, auf Wigberti und Lullitag, ihr selbst gemachtes Tuch verkaufen dürfen. Sollten dadurch Irrungen entstehen, so sollte darüber in dem Amtshof unter Zuziehung vier geschworener Männer ihres Handwerkes rechtlich erkannt und geschlichtet werden.
Ausfertigung, Pergament, Siegel anhängend
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
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