Von der Stadt Bockenheim in Folge einer unrichtigen Berechnung der dortigen wahlfähigen Einwohner zur Wahl des Landtagsabgeordneten über die gesetzliche Zahl ernannte Wahlmänner und die dadurch ausgesprochene Ungültigkeit jener Wahl
1847
Repositur III, Klasse 2, Nr. 16
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original | ||
Mikrofiche | Sachakte |
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