Drucken

HStAM Bestand Urk. 85 Nr. 10898

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1561 April 09 Kassel

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Da der gemeinsame Besitz des Neuses unterhalb Armsfelds am Fischbach durch das Hospital Haina unter dem verstorbenen Vorsteher Heinz von Lutter und dem jetzigen Reinhard Schenck und den Grafen Samuel von Waldeck zu Zwistigkeiten geführt hat, ist er durch die beiderseitigen Unterhändler, Johann Streithof, Schultheiß zu Frankenberg, für Haina und Dr. jur. Hermann Ulner für Graf Samuel in folgender Weise geteilt worden: 1.) Das Gehölz am Neuses von der Eisenhütte an bergaufwärts bis zur Grenze mit dem Wald der von Löwenstein und von Urff ist in der Weise geteilt worden, dass der obere Teil nach den Hainischen Wäldern den Fischbach aufwärts dem Hospital, der untere Teil den Bach abwärts nach den von Löwensteinischen Wäldern zu dem Grafen verbleiben soll. Wegen des durch Haina im Waldecker Teil mit Verkohlen angerichteten Schadens soll es dem Grafen einen 13 Ruten breiten Streifen an der Grenze zur sofortigen Abholzung mit Ausnahme der Eichenbäume überlassen, an dem ihm aber weiterhin das Eigentum verbleibt. Der Bernsbach mit seinen Wiesen im oberen Teil des Neuses verbleibt Haina, der Vogtsgrund im unteren Teil Waldeck. 2.) Die Wiesen, Äcker und Gärten werden durch eine näher bezeichnete Linie so geteilt, dass der obere Teil nach dem alten Hammer zu dem Hospital, der untere dem Grafen zufällt. 3.) Der alte obere Hammer mit den Hausbewohnern, Scheunen und Garten, wie ihn der alte Opell innehat, sowie Hütte, Hochofen, Formhaus, Schöpfe und Grund und Boden bis an den Grenzstein jenseits des Bachs unter dem Berg, die Leuchte genannt, sowie der obere Teich samt seinem Einfluss wird dem Hospital Haina überlasssen, der untere neue Hammer samt Schöpfe und Zubehör sowie das Fischwasser zwischen beiden Hämmern bis an den oberen Hüttenhof dem Grafen von Waldeck. Das Hospital verpflichtet sich, den Zufluss zum unteren Hammer nicht zu beeinträchtigen und den Grafen von Waldeck das Wehr in Stand halten zu lassen. In trockenen Zeiten soll es mit dem Wasserlauf nach dem Abschied der Fürstlichen Kanzlei gehandhabt werden. Der grosse Teich und das Fischwasser, das hinein fliesst, soll gemeinsamer Besitz bleiben, auch der Damm, der Haina gehört, kann zur Zeit des Ausfischens von beiden Parteien benutzt werden.

Unterschriften

Die Siegler und Hermann Ulner, Johann Streithof, sowie als Mitunterhändler Konrad Zollner (Zoller) von Speckswinkel, außerdem noch Justus Pistorius, Kanzler Reinhard Scheffer und Ch. Harsac.

Siegler

Landgraf Philipp von Hessen, Graf Samuel von Waldeck, Reinhard Schenck, Hauptmann zu Ziegenhain und Obervorsteher zu Haina.

Formalbeschreibung

Or., Pergamentheft (4 Blatt), Siegel ab, deutsch.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Original