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HStAM Bestand Urk. 110 Nr. 88

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1431 Mai 25

Originaldatierung

Anno Domini millesimo quadringentesimo tricesimo primo, in die sancti Urbani pape

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Werner und Mechthild v. Elben geben den Bewohnern auf dem Elberberg einen immerwährenden Freiheitsbrief: ¶ 1. Grundsätzlich sind alle Bewohner von jeglicher erblicher Leibeigenschaft befreit. ¶ 2. Die Bauern (acker lude) sind lediglich dazu verpflichtet, an einem Tag im Jahr das Herrenland zu pflügen. ¶ 3. Die Kätner (köder lude) müssen an vier Tagen im Jahr Frondienste tun und sind ansonsten von allen Abgaben und Diensten befreit außer von Arbeiten zur Befestigung des Elberberges und des darauf stehenden Schlosses. ¶ 4. Mord, Totschlag und Körperverletzung werden nach geltendem Recht geahndet. ¶ 5. Die Familie v. Elben verpflichtet sich und ihre Hintersassen, bei Pfandgeschäften jeglicher Art die jeweiligen Zahlungsmodalitäten einzuhalten und bei Nichteinhaltung die üblichen Konventionalstrafen hinzunehmen. ¶ 6. Die Familie v. Elben verspricht, stets nach Recht und Gesetz zu handeln sowie die Bestimmungen dieses Freiheitsbriefes einzuhalten.

Siegler

Dietrich (Tilo) d.Ä. v. Elben, Vater von Werner v. Elben

Werner v. Elben (= Elbenberg)

Hermann d.J. Hund, 'Schwager' von Dietrich und Werner v. Elben (auf Bitten der beiden)

Johann (Hans) Hesse [v. Wichdorf (Stadt Niedenstein)] (auf Bitten von Dietrich und Werner v. Elben)

Formalbeschreibung

Ausf., mhdt., Perg., weitestgehender Textverlust durch Wasser- und Fraßschäden, SS anh. fehlen

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Original