Ludwig, römischer König, erteilt Gottfried Grafen von Sayn wegen der von diesem ihm und dem Reich geleisteten und noch zu leistenden Dienste für dessen Ort Friedewald das Recht, daselbst eine Stadt zu erbauen, und diese mit Mauern und Gräben zu befestigen, welcher er dieselben Freiheiten und Rechte schenkte, wie sie seine königliche Stadt Frankfurt von Alters her habe.
1324 Januar 27
Dat. apud Hachenberg, VI kaln. februar.
Pergament, 1 Siegel, beschädigt, lateinisch, Urschrift; nebst einer von Archivrat Avemann beglaubigten und einer unbeglaubigten Abschrift
Hardt Nr. 301
Original nach Koblenz, Kopie in Idstein; B 684; Original vorhanden
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Original | Urkunde | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1995) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5044539