Revers der Vettern Ernst Ludwig Landgraf von Hessen-Darmstadt und Karl Landgraf von Hessen-Kassel bezüglich der Belehnung mit dem Dorf Massenheim und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda
1715 November 12
Geschehen und geben in unser statt Fulda dinstags den 12. novembris im 1715ten iahre
R I b Fulda (Lehenreverse Landgrafen von Hessen)
Ernst Ludwig Landgraf von Hessen-Darmstadt und Karl Landgraf von Hessen-Kassel bestätigen für sich und ihre namentlich genannten Brüder und Vettern, alle Landgrafen von Hessen, die Belehnung mit dem Dorf Massenheim (Masenheim) [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.] samt allen fuldischen Gütern ebendort sowie mit den Katzenelnbogischen Lehen Obernhain (?) (Oberhain) [Ortsteil der Gem. Wehrheim, Hochtaunuskrs.], Roßdorf (Roszdorff) [Gem. im Lkr. Darmstadt-Dieburg] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Dörfern durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, zwei anhängende Siegel, davon eines in Holzkapsel, das andere ab und verloren
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5032012