Revers der Brüder Lothar und Heinrich von Dernbach bezüglich der Belehnung mit einem feudum pecuniarium zu 500 Gulden durch Wilhelm I. Kurfürst und Landgraf von Hessen[-Kassel], Großherzog von Fulda
1817 Dezember 01
So geschehen in unserer stadt Fulda den ersten dezember im eintausend achthundert und siebzehnten iahre
R I b Fulda (Lehenreverse von Dernbach)
Die Brüder Lothar und Heinrich von Dernbach bestätigen die Belehnung mit einem feudum pecuniarium zu 500 Gulden anstatt der 1781 allodifizierten Wüstung Niedlingen [Gem. Rauschenberg, Lkr. Marburg-Biedenkopf] zu den gleichen Bedingungen, zu denen ihre Vorfahren dieselbe zu Lehen hatten, durch Wilhelm I. Kurfürst und Landgraf von Hessen[-Kassel], Großherzog von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Lothar von Dernbach
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5031982