Revers Ernst Ludwigs von Boyneburg bezüglich der Belehnung mit einer Kemenate in Borsch und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wilhelm [V.], Landgraf von Hessen[-Kassel]
1634 Februar 24
Geben in unser stadt Fuldt montags den vier und zwanzigsten februarii im sechtzehenhundert vier und dreyssigsten iahr et cetera
R I b Fulda (Lehenreverse von Boyneburg)
Ernst Ludwig von Boyneburg (Beineburgk) zu Borsch bestätigt für sich und seine Schwester Anna Katharina sowie Ludwig Hermann und weitere namentlich genannte Personen, alle von Boyneburg, die Belehnung mit einer Kemenate, einem Hof und weiteren Gütern in Borsch (Borscha) [Ortsteil der Gem. Geisa, Wartburgkrs.], Einkünften in Geisa (Geiß) [Gem. im Wartburgkrs.], drei Gütern in Buttlar (Bottlar) [Gem. im Wartburgkrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wilhelm [V.], Landgraf von Hessen[-Kassel]. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Hermann Wolf von Calenberg
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG |
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Original | Original |
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Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5031963