Generale an sämtliche Hessischen und Standesherrlichen Ämter bzw. Patrimonialgerichte der Provinz Oberhessen, dass alle Kommunen der Provinz verpflichtet sind, die Hessische Landeszeitung zu halten und soweit noch nicht geschehen, die Bestellung sofort nachzuholen haben (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Gießen, 1809 März 21
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5025200