Verordnung: Es wird festgestellt, dass selbst die Dienerschaft die Fürstliche Verordnung gegen den Genuss von Kaffee und Tabak nicht befolgt. Genauester Einhalt dieser Verordnung wird nochmals befohlen, andernfalls ist mit dem Verlust des Gnadengehalts zu rechnen
Gießen, 1777 August 6
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
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