Wegen Akzise-Unterschlagung von Branntwein ist das Verzapfen in Zukunft nur bei Entrichtung von fünf Gulden Pacht oder entsprechenden Sätzen erlaubt (Druck, korrigiert und erweitert gegenüber April)
Darmstadt, 1712 Mai 2
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Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
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