1386 April 18
Datum anno Domini M° CCC° LXXX sexto quarta feria post diem Palmarum
Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, verkauft mit Zustimmung des Dekans Martin und des Konvents von Fulda für 700 kleine Gulden zum Nutzen des Klosters dem Johann (Henne) von Fischborn die eine Hälfte, den Brüdern Otto, Wetzel (Wiczel) und Simon von Lüder die andere Hälfte des Gerichts Hosenfeld mit allem Zubehör, insbesondere den dazugehörenden Leuten, die Reichsleute und Gotteshausleute genannt werden. Der Wiederkauf ist jährlich 14 Tage vor und nach Walpurgis [Mai 1] möglich. Die Käufer können den Wiederkauf vier Wochen vor Walpurgis verlangen. Die Bezahlung erfolgt 14 Tage vor oder nach Walpurgis. Erfolgt die Bezahlung nicht, können die Käufer das Gericht an andere Lehnsmänner des Klosters verkaufen. Darüber soll eine neue Urkunde ausgestellt werden. Die Käufer sind zum Schutz des Gerichts verpflichtet. Sie versprechen, das Kloster nicht zu schädigen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
[Abt Friedrich], [Dekan und Konvent von Fulda]
Ausfertigung, Pergament, zwei angehängte Siegel (fehlen)
Abschrift eines Revers zur Urkunde: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 105rv
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4998178