Befehl des Fritzlarer Offizials zur Exkommunikation Wigands von Lützelwig u.a.
1389 April 22
Datum anno domini 1389, 10. Kal. Maii
Urk. A II Kl. Cappel 1389 Apr. 22
Heiso von Duderstadt, Kanoniker des Stifts und Offizial der Fritzlarer Propstei, und Ludwig [von Binsförth], Dekan des Stifts (ecclesie) zu Rotenburg (Rodinbergensis) Mainzer Diözese, 'commissarii et statutorum sacri prouincialis concilii Maguntinensis executores', von Erzbischof Adolf von Mainz deputiert, an die Plebane zu Homberg (Hoenberg), Lützelwig (Luczelwiig), Verna und Holzhausen (Holczhusin). Weil Wigand von Lützelwig, sein Bruder Ditmar, Heinrich, der Sohn Kunne Holzsadels (Holtzsateln) und ihre Anhänger vor längerer Zeit von ihnen gemahnt und exkommuniziert sowie an den einzelnen Sonntagen bei entzündetem Geleucht und unter Glockengeläut öffentlich angezeigt worden waren, aus Starrsinn (contumacia) gegenüber dem Recht von Abt und Konvent des Stifts Cappel diesem Spruch unbesonnen widerstanden, werden sie beauftragt, die exkommunizierten Angeklagten in der beschriebenen Weise öffentlich anzuzeigen. Ihren Pfarrern wird verboten die Beschukdigten kommunizieren zu lassen, sie durch Gastfreundschaft, Feuer und Wasser zu bessern, Mühlen zu verkaufen, zu fischen, Vieh zu weiden, Äcker zu bebauen, Speise und Trank zu reichen oder auf irgend eine andere Weise Gemeinschaft mit ihnen zu pflegen.
(15.Jh.) Processus contra dictos Luczilwig
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nicht genannt
Ausf. Perg. - Vom abh. Sg. nur noch Reste vorh.
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List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.222
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v498016