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HStAD Bestand R 1 A in Nr. 23/7

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

Darmstadt 1642 Dezember 30

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Landgraf Georg [II.] v. Hessen bekundet, daß er mit seinen Räten die Judenordnung von 1629 (Nr. 1767) beraten und wie folgt erläutert habe: Die Juden sollen die vor Erlaß der Ordnung gebauten Synagogen gebrauchen dürfen und auch weitere Synagogen auf dem Lande bauen können, sofern sie bisher eine solche in einer im betreffenden Amt befindlichen Stadt gehabt hatten. Die Vorschriften betr. die Protokollierung der Geschäfte zwischen Juden und Christen durch die Amtleute sollen dann nicht gelten, wenn die Juden Darlehen an Kauf- und Handelsleute ausgeben. An Sonntagen sollen die Juden zwar keinen Handel treiben; doch soll ihnen gestattet sein, notwendige Verrichtungen durch Reisen oder Gänge über das Feld vor und nach den Predigtzeiten zu erledigen. Den Juden soll weiter gestattet sein, in den Häusern christlicher Metzger zu schlachten und zu schächten.

Formalbeschreibung

Pap.; Notiz (gleichz.)

Deskriptoren

Darmstadt

Hessen-Darmstadt, Landgrafen v.:Georg II.

Judenordnung

Erläuterung

Synagogenbau

Darlehensgeschäft

Protokollierung

Handel

Predigtzeit

Schächtung

Metzger

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Akte
Nutzungsdigitalisat TIF