Stiftung einer Jahrzeit durch Eberhard
(um 1180)
Fehlt
a XII. Jahrh.; 12. Jh. a
Eberhard ordnet an, dass Gunther und dessen Erben von ihrer Mühle an Eberhard zeitlebens einen jährlichen Zins zahlen sollen. Nach Eberhards Tod sollen sie einen jährlichen Zins an die Mönche [des Klosters Hersfeld] für die Jahrzeitfeier Eberhards entrichten. Siegelankündigung.
Konvent von Hersfeld
Ausfertigung, Pergament (beschädigt), durchgedrücktes Siegel (beschädigt)
Die Lage der Mühle wird nicht genannt.
Die Datierung der Urkunde erfolgt nach dem Schriftcharakter.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4923377