Revers Georgs von Wangenheim und weiterer namentlich genannter Personen bezüglich der Belehnung mit dem Dorf Sonneborn und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda
1713 November 27
... der geben ist in unser statt Fuld montags den 27ten novembris im 1713ten iahre
R I b Fulda (Lehenreverse von Wangenheim)
Georg von Wangenheim bestätigt für sich und als Vormund für Karl Heinrich, Christian Friedemann, Friedrich Wilhelm und Friedrich Nikolaus von Wangenheim, und zusätzlich bestätigen weitere namentlich genannte Personen die Belehnung mit dem Dorf Sonneborn (Sonnenborn) [Gem. im Landkr. Gotha] mit Gericht und allen Zugehörungen, ihren Erblehen in Brüheim (Brüheimb) [Gem. im Landkr. Gotha], dem Besitz an der Nesse (Nassa) [Nebenfluss der Hörsel im Landkr. Gotha und im Wartburgkrs.], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Johann Levin von Wangenheim (von Wangenheimb)
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Nutzungsdigitalisat | JPG |
![]() ![]() |
|
Original | Original |
![]() ![]() |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4857378