Die Eheleute Friedrich Clais zu Obernhof verkaufen vor dem dortigen Schöffengerichte eine daselbst belegene Wiesenparzelle unter Vorbehalt des Rückkaufrechts für 12 Gulden (zu 21 Rader Weißpfennigen) an den Abt Adam und das Kloster Arnstein und nehmen dieselbe darauf gegen einen Kanon von jährlich 14 Weißpfennigen von dem Kloster wieder in Erbpacht.
1501 November 11
G. uff s. Mertins tag des h. bischoffs in den iaren 1501
Original, Pergament, Siegel des Ritters Friedrich vom Stein ab
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Original | Urkunde | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfim (1995) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4856109