Walter, Dekan zu Diez, bekundet, daß er mit den Kapitelsbrüdern im Stift Diez über seine Forderung wegen seiner Kirche zu St. Petersberg, und zwar der Novalien wegen, die in der Pfarrei liegen, sodann wegen Erfüllung des halben Fuders Weingülte, welche die Stiftsherren jener Kirche jährlich zu geben pflegten, und wegen des Flachszehnten, den der Dekan und der Kellner des Stifts jährlich zu teilen pflegten, gänzlich gesühnt ist, so daß er wegen der drei Artikel keinerlei Forderung über das hinaus, wie es von seinen Vorgängern ('vuorfarn') an ihn gekommen ist, erheben soll. Wenn die Kapitelsherren ein halbes Fuder Wein erhalten, so soll jener Kirche ebenso viel werden; erhalten sie aber weniger, so soll der Kirche auch nur dieselbe Portion zustehen. - Siegel des Ausstellers.
1367 Dezember 20
D. 1367, in vigilia beati Thome apostoli
Ausfertigung, Pergament. Das Siegel ab. - Rückvermerk (15. Jh.): 'Concordacio facta inter dominum Waltherum decanum in Dycze et capitulum ibidem'. - Kopie (17. Jh., nach beglaubigter Kopie des Notars Johann Konrad Scheffer von Leun vom 26. Oktober 1628): J. und Ae. Gelenius XXIX, 611-612. - Kopie, Papier (18. Jh.) W 20,70
Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 424
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4853221