Resolution des kurmainzsichen Hofrats des Inhalts, dass in Zukunft keine fremden Bettler mehr, besonders fremde Juden, Pilger, herrenloses Gesindel oder andere verdächtige Leute, ob sie mit Pässen versehen sind oder nicht, in die kurmainzischen Lande eingelassen, durchgelassen oder beherbergt werden dürfen; diese sollen vielmehr aus dem Lande gewiesen werden.
1770
C 4 Nr. 230/2 Bl. 60
Druckexemplar einer Verordnung von 1770 Oktober 5, mit Publikationsvermerk
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4850025