Verordnung: Wie berichtet wird, sollen in den Ämtern verschiedene Beisassen, auch noch widriger Religion, ohne Rezeptions-Dekrete sich aufhalten. Es wird befohlen, dass sich diese Personen innerhalb von vier Wochen außer Landes begeben sollen
Darmstadt, 1716 Februar 6
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4842687