1461 Februar 5
Datum Agathe virginis anno Domini millesimo quadringentesimo sexagesimo primo
Ludwig [II.], Landgraf von Hessen und Graf von Ziegenhain und Nidda bekundet, dass er - nachdem Adolf [II. von Nassau], erwählter und bestätigter Erzbischof von Mainz, der von Dietrich (Diether) von Isenburg, Graf von Büdingen, bedrängt wird und dadurch bisher nicht auf den erzbischöflichen Stuhl, zu dem er von Papst Pius II. und nach Meinung des römischen Kaisers [Friedrich III.] gewählt und bestätigt ist, hat gelangen können - als gehorsamer Fürst des päpstlichen Stuhls und des Heiligen Römischen Reichs zusammen mit Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, Adolf zu Hilfe gekommen ist. Ludwig bekundet, dass Adolf mit seinem Kapitel dem Abt Reinhard den Erhalt von 4000 Gulden quittiert hat, die ihm für seinen Teil an den Burgen und Städten Fulda, Hünfeld, Geisa und Rockenstuhl verschrieben waren. Dem Artikel der Verschreibung, dass eine Wiederlösung nur mit Zustimmung beider Pfandnehmer, nämlich Landgraf Ludwigs und des Mainzer Erzbischofs, möglich ist, wird durch die Zustimmung Ludwigs Rechnung getragen. Ludwig verspricht Reinhard die Treue und bekundet, auch ihm im Notfall helfen zu wollen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Landgraf Ludwig
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
StaM, Kopiare Fulda, K 435, f. 345r-346r
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
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