1682 Dezember 18
So geschehen Fuldt den achtzehenden Decembris im sechzehen hundert zwey undt achtzigsten iahre
Es wird bekundet, dass zwischen Placidus [von Droste], Abt von Fulda, und seinen Vorgängern einerseits, und Ludwig Schenck zu Schweinsberg und dessen Vorfahren andererseits, Streitigkeiten über die Jagdrechte (hohe iagdt) im Bezirk von Burghaun, in Schillen [Lage unbekannt], in den Hünfelder Hecken und im Dammersbacher (Tammersbacher) Forst bestanden haben. Im Verlauf der Streitigkeiten wurden bereits Jäger des Schenck zu Schweinsberg gepfändet. Die Streitigkeiten sind nach eingehender Beratung nunmehr gütlich beigelegt worden. 1. Ludwig Schenck zu Schweinsberg hat für sich und seine Nachfolger dem Abt und dem Kloster die hohe und niedere Jagd mit den dazu gehörenden Einkünften auf seinem Anteil an den Gemarkungen in Schillen, in den Hünfelder Hecken, im Dammersbacher Forst und in den dazwischen liegenden Feldern und Weiden, die Ludwig bislang ausgeübt oder beansprucht hat, - ausgenommen die Einkünfte vom Wald, die Ludwig zustehen -, dauerhaft verkauft. Es folgt eine Grenzbeschreibung der verkauften Gebiete. Die Grenze ist vor kurzem abgegangen und mit Steinen markiert worden. Ludwig verzichtet für sich und seine Erben auf alle Ansprüche auf die verkauften Jagdrechte, weist Abt und Kloster in den Besitz ein und leistet Währschaft. 2. Im Gegenzug übernimmt der Abt eine Schuld Ludwigs beim Abt in Höhe von 1500 Reichstalern, von der ein jährlicher Zins von 50 Maltern zu zahlen sind; des Weiteren übernimmt der Abt den diesjährigen Zins von 50 Maltern. Der Abt zahlt zudem Ludwig in barem Geld 400 Reichstaler. Weiterhin tritt der Abt Ludwig und dessen Erben zwei Gärten in Burghaun mit ihrem Anteil am Hünhaner Weiher und allem Zubehör ab; die Gärten hat Ludwig bereits in Besitz genommen. Der Abt verzichtet für sich und seine Nachfolger auf alle Ansprüche an den zwei Gärten. 3. In der Gemarkung von Burghaun dürfen Ludwig und seine Erben die hohe und niedere Jagd gemeinsam mit dem Abt ausüben. 4. Wenn der Jäger der Schenck zu Schweinsberg in der Gemarkung Burghaun ein Tier angeschossen hat und dieses verfolgen will, hat er zuvor den Beamten oder Jäger des Abtes zu informieren; das angeschossene Tier ist dann gemeinsam zu verfolgen und anschließend den Schenck zu Schweinsberg auszuhändigen. Der Abt hat Ludwig Schenck zu Schweinsberg die Urkunde über die Verpfändung der 1500 Gulden zurückgegeben. Nachdem der Abt den diesjährigen Zins von 50 Maltern und die 400 Gulden bezahlt und die zwei Gärten übergeben hat, sagt Ludwig Schenck zu Schweinsberg für sich und seine Erben Abt und Kloster von der Zahlung der genannten Geldbeträge los. Beide Streitparteien verpflichten sich, gegen diesen Vergleich keinerlei Rechtsmittel, von denen im Folgenden eine Vielzahl genannt werden, einzulegen. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung. Abt Placidus, Ludwig Schenck zu Schweinsburg und seine beiden Söhne haben diese Kaufurkunde zweifach ausfertigen lassen und beide Urkunden unterschrieben und besiegelt. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, Avers 4)
(Placidus manu propria
Ludwig Schenck / zu Schweinsburgk
Wolff Cristoph Schenck / zu Schweinßbergk manu [propria]
Friderich Luedtwig Schenk / zu Schweinsburgk)
Abt Placidus, Ludwig Schenck zu Schweinsburg, Wolf Christoph Schenck zu Schweinsberg, Friedrich Ludwig Schenck zu Schweinsberg
Ausfertigung, Pergament, vier mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Vgl. Nr. 1977.
Malter wird hier nicht als Bezeichnung für ein Hohlmaß verwendt, sondern als Zählmäß.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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