Stephan Tolde, als Konventual des Hauses und Hospitals Wildungen
1510 Januar 9
Datum in ipso nostro domo Wildungen a. d. 1510, feria 4. post festum Trium Regum.
Johann Rosner, Komtur zu Wiesenfeld (Wissentfeld) und Wildungen, und der Konvent des Johanniterhospitals Wildungen nehmen kraft der Ordensprivilegien und ihrer Oberen den ordnungsgemäß ordinierten Priester, Bruder Stephan Tolde, als Konventual des Hauses und Hospitals Wildungen auf, versprechen, ihn gegen jedermann gemäß den Ordensregeln zu schützen, und erlauben ihm, die Seelsorge inner- und außerhalb des Hauses auszuüben. Sie geben die Bedingungen bekannt, die Bruder Stephan zu erfüllen hat, wenn er nicht Strafen und Zensuren anheimfallen will.
Aussteller
(A) Ausf. Perg. S. fehlt. Rückv.: Cuidam ex ordinis parochia commissa (16. Jh.). Dieser Brief über die Heuser Wiesenleldt und Wildungen gilt nichts mehr. (17. Jh.).
Regest Schunder Nr. 1196
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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