1375 Februar 7
1374 (Trierer Stil)
Johann Roithus und Hermann Klusten, Schöffen zu (Ober-) Wesel, machen bekannt, dass vor ihnen Hentz Meyfrancke, ihr Mitschöffe zu Wesel, seine Wiese und Weide unten an dem Dorf zu Perscheid dem Kloster Eberbach übertragen hat, worauf dieses ihm die Wiese und Weide gegen einen Jahreszins von einem Schilling Weseler Währung auf Lebenszeit wieder verleiht. Nach seinem Tode fallen diese endgültig an das Kloster. Falls er noch zu seinen Lebzeiten in Not geraten sollte, räumt ihm Eberbach das Recht ein, Wiese und Weide zu versetzen oder zu verkaufen.
Schöffen von Oberwesel
Abschr. im Protocollum Tripartitum III, fol. 127v (22, 439)
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
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