Päpstliches Schutz- und Bestätigungsprivileg für das Kloster Breitenau.
1247 Juli 29
Lugdunum (Lyon) IIII kalendas augusti pontificatus nostri anno quinto
A II, Kloster Breitenau
Papst Innocenz IV. nimmt auf Bitten von Abt und Konvent des Benediktinerklosters Breitenau in der Diözese Mainz die Insassen des Klosters und das Kloster selbst sowie alle derzeitig und zukünftig erworbenen Güter in den päpstlichen Schutz. Er bestätigt die Ländereien, Besitzungen und anderen Güter, die das Kloster besitzt.
Aussteller
Ausf. Perg., Bleibulle hängt an
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4705623