Revers der Vettern Karl und Johann Adrian von Dörnberg bezüglich der Belehnung mit zehn Gulden Manngeld und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda
1604 April 01
Geben in unser stad Fulda donnerstags den ersten aprilis im sechczehenhündert und dritten iahr
R I b Fulda (Lehenreverse von Dörnberg)
Die Vettern Karl und Johann Adrian von Dörnberg (Döringberg) bestätigen die Belehnung mit zehn Gulden Manngeld, dem halben Zehnten und einem Gut in Hausen (Hausszen) [Ortsteil von Oberaula] bei Oberaula (Obern Aula) [Gem. im Schwalm-Eder-Krs.] sowie dem Dorf und Gericht Bisses (Bieses) [Ortsteil von Echzell] bei Echzell (Echczell) [Gem. im Wetteraukrs.] durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, zwei anhängende Siegel in Holzkapsel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4681506