Revers Heinrich Rödigers bezüglich der Belehnung mit zwei Vorwerken im Gericht Heringen und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Bernhard Gustav [Markgraf von Baden-Durchlach], Abt von Fulda
1674 Juni 18
Geschehen in unser stadt Fuldt montags des achtzehenten iunii im sechszehenhundert vier und siebenzigsten iahre et cetera
R I b Fulda (Lehenreverse von Witzleben)
Heinrich Rödiger bestätigt als Bevollmächtigter für die namentlich genannten Töchter des verstorbenen Hans Ernsts von Witzleben die Belehnung mit zwei Vorwerken und acht Hintersiedelgütern im Gericht Heringen (Herungen) [Gem. im Landkr. Hersfeld-Rotenburg], vier Gütern zu (Utzbich), dem Dorf Sallmannshausen (Saalmanshausen) [Gem. Gerstungen, Wartburgkrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Bernhard Gustav [Markgraf von Baden-Durchlach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4679924